Babygeld
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.05.2009 die Gewährung einer Aufwendungsbeihilfe für Neugeborene der Gemeinde Heinsdorfergrund beschlossen:
Beschluss Nr.: 242/09
Der Gemeinderat beschließt:
- Für jedes ab dem 01.01.2009 geborene Kind, dessen Sorgeberechtigter (gemäß §7 SGB 8 KJHG) entsprechend § 15 Abs. 1-3 der Sächsischen Gemeindeordnung Bürger der Gemeinde Heinsdorfergrund sind/ist, gewährt die Gemeinde Heinsdorfergrund eine einmalige Aufwendungsbeihilfe für zweckgebundene Sachleistungen in Höhe von 150,00 € und einen Rauchmelder für das Kinderzimmer .
- Die Aufwendungsbeihilfe ist durch die / den Sorgeberechtigten für notwendige Anschaffungen für das Kind zu verwenden. Dazu gehören keine Anschaffungen, die nicht unmittelbar für das Kind verwendet werden und der Bestreitung des normalen Lebensunterhaltes dienen.
- Die Aufwendungsbeihilfe wird auf Antrag unter Beifügung der entsprechenden Belege gewährt.
- Dem Antrag ist ein Nachweis über die Sorgeberechtigung beizufügen in Form einer beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Die Aufwendungsbeihilfe muss bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes beantragt werden.
Die Anträge erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung bzw. stehen auf unserer Homepage zum Download als PDF Datei zur Verfügung.
Löffler
Bürgermeister