Aktuelle Bodenrichtwerte im Vogtlandkreis zum 01.01.2026
Durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis wurden aktuelle Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 abgeleitet. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 196 Baugesetzbuch sowie die Sächsische Gutachterausschussverordnung.
Die Bodenrichtwerte wurden im März 2026 für den gesamten Vogtlandkreis vom Gutachterausschuss neu beraten und beschlossen. Hierzu wurden alle dem Gutachterausschuss durch die Notare im Berichtszeitraum 2024 und 2025 übersandten Kauffälle für unbebaute Grundstücke statistisch aufbereitet und ausgewertet.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Grund und Boden. Er bezieht sich auf ein fiktives Grundstück, dessen Eigenschaften für ein bestimmtes Gebiet typisch sind (Richtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche festgelegt und über wertrelevante Eigenschaften (u. a. Grundstücksgröße, Art der baulichen Nutzung, Erschließungszustand) definiert. Bodenrichtwerte werden aus den in der Kaufpreissammlung erfassten Kauffällen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs abgeleitet.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert.
Abweichungen in den wertbeeinflussenden Eigenschaften einzelner Grundstücke vom so genannten Richtwertgrundstück bewirken die Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Verkehrswerte können deshalb im Einzelfall nur durch Verkehrswertgutachten ermittelt werden.
Für das Gebiet des Vogtlandkreises werden insgesamt 3.799 Bodenrichtwertzonen ausgewiesen.
Die entsprechende Seite im Geoportal ist über folgenden Link erreichbar
https://geoportal.vogtlandkreis.de/?permalink=2JRzbW9J
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist telefonisch unter 03741/300-2345 oder per E-Mail: gutachterauschuss@vogtlandkreis.de zu erreichen.