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Allgemein

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Aktuelle Bodenrichtwerte im Vogtlandkreis zum 01.01.2026

Durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis wurden aktuelle Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 abgeleitet. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 196 Baugesetzbuch sowie die Sächsische Gutachterausschussverordnung.

Die Bodenrichtwerte wurden im März 2026 für den gesamten Vogtlandkreis vom Gutachterausschuss neu beraten und beschlossen. Hierzu wurden alle dem Gutachterausschuss durch die Notare im Berichtszeitraum 2024 und 2025 übersandten Kauffälle für unbebaute Grundstücke statistisch aufbereitet und ausgewertet.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Grund und Boden. Er bezieht sich auf ein fiktives Grundstück, dessen Eigenschaften für ein bestimmtes Gebiet typisch sind (Richtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche festgelegt und über wertrelevante Eigenschaften (u. a. Grundstücksgröße, Art der baulichen Nutzung, Erschließungszustand) definiert. Bodenrichtwerte werden aus den in der Kaufpreissammlung erfassten Kauffällen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs abgeleitet.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert.

Abweichungen in den wertbeeinflussenden Eigenschaften einzelner Grundstücke vom so genannten Richtwertgrundstück bewirken die Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Verkehrswerte können deshalb im Einzelfall nur durch Verkehrswertgutachten ermittelt werden.

Für das Gebiet des Vogtlandkreises werden insgesamt 3.799 Bodenrichtwertzonen ausgewiesen.

Die entsprechende Seite im Geoportal ist über folgenden Link erreichbar

https://geoportal.vogtlandkreis.de/?permalink=2JRzbW9J

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist telefonisch unter 03741/300-2345 oder per E-Mail: gutachterauschuss@vogtlandkreis.de zu erreichen.

Anmeldung Höhenfeuer 2026

Das Abbrennen von Höhenfeuer am 30. April 2026 bitte bis spätestens 26.04.2026 in der Gemeinde Heinsdorfergrund oder in der Stadtverwaltung Reichenbach/Vogtl. anmelden.

Die Beantragung kann formlos mit folgenden Angaben erfolgen:

– genauer Standort der Feuerstelle mit Angabe der Größe und Höhe

– Verantwortlicher für die Durchführung mit Telefonnummer

– Zeitpunkt des Abbrennens (Datum- und Zeitangabe)

Oder Sie nutzen für die Anmeldung das Formular auf unserer Homepage.

Beim Abbrennen, aber auch schon in der Phase der Errichtung, sind die üblichen Regeln des Brandschutzes zu berücksichtigen. Dies sind insbesondere: der ausreichende Abstand zu brennbaren Gegenständen und Einrichtungen wie Gartenlauben, Zäunen und Bewuchs. Auch die Windstärke und Windrichtung müssen beachtet werden. Die Bereitstellung geeigneter Löschgeräte (Schaufeln, Spaten, Wasserschlauch, Feuerlöscher) und die ordnungsgemäße Nachkontrolle (Beräumung der Feuerstelle) sind ebenfalls zwingend. Als Brennstoff darf nur naturbelassenes Holz verwendet werden. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist verboten. Zum Schutz der Tiere, wie Kleinsäuger und Vögel, darf das Brennmaterial erst unmittelbar, also 72 Stunden vor dem Verbrennen, aufgeschichtet werden. Sollte auf Grund der Wetterlage eine erhöhte Waldbrandgefahr bestehen, kann das zur Untersagung von Feuern in Waldnähe führen

Achtung! Ist die vorgesehene Feuerstelle weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt, ist die Einholung einer Genehmigung durch die Untere Forstbehörde erforderlich.

Die Abfallbehörde des Landratsamtes des Vogtlandkreises, die Abteilung Ordnungswesen der Stadt Reichenbach/Vogtl. sowie die Feuerwehren werden ausgewählte Standorte von Höhenfeuern kontrollieren.

Frühjahrsputz in unserer Gemeinde

Auch in diesem Jahr unterstützen die 3 Ortschaftsräte, der Kinder- sowie Jugendgemeinderat und Dorfvereine die Gemeinde mit ihren Frühjahrsputz-Aktionen. Diese finden wie folgt statt:

17.04.2026 ab 16.30 Uhr in Oberheinsdorf

18.04.2026 ab 09.00 Uhr in Hauptmannsgrün

25.04.2026 ab 09.00 Uhr in Unterheinsdorf

 

Nähere Informationen erfahren Sie auf den jeweiligen Plakaten:

Bundestagswahl: So wurde in der Gemeinde Heinsdorfergrund am 23. Februar 2025 gewählt

Die Teilergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken sind auf der Homepage der Stadt Reichenbach im Vogtland unter https://wahlen.reichenbach-vogtland.de/ergebnisse/ einsehbar.

Wahlbeteiligung in der Gemeinde Heinsdorfergrund: 86,1 %

 

Die öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für den Wahlkreis 165 – Vogtlandkreis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erfolgt durch die Kreiswahlleiterin.

 

 

Ein Dankeschön:

Die Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Heinsdorfergrund, die durch ihre freiwillige Mitarbeit in den Wahlvorständen zum Gelingen der Bundestagswahl beigetragen haben.

Auch die Bürgermeisterin der Gemeinde Heinsdorfergrund, Frau Marion Dick, dankt allen ehrenamtlichen Helfern, die bei der Bundestagswahl in der Gemeinde Heinsdorfergrund im Einsatz waren, recht herzlich.

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.

Informationen der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/

Briefwahl zur Bundestagswahl

Wahlberechtigte für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Bei Rückfragen und Auskünften zu barrierefreien Wahlräumen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Reichenbach im Vogtland unter der Rufnummer 03765 524-3434.

Wenn Sie durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen oder die Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum des Wahlkreises tätigen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein.

Weitere Informationen zur Briefwahl unter

https://www.reichenbach-vogtland.de/stadt-buerger/stadtpolitik/wahlen/