Aufruf zum kommunalen Bürgerbudget der Gemeinde Heinsdorfergrund 2026
Link zur Homepage vom Landratsamt bitte hier klicken
Link zur Homepage vom Landratsamt bitte hier klicken
Das Abbrennen von Höhenfeuer am 30. April 2026 bitte bis spätestens 26.04.2026 in der Gemeinde Heinsdorfergrund oder in der Stadtverwaltung Reichenbach/Vogtl. anmelden.
Die Beantragung kann formlos mit folgenden Angaben erfolgen:
– genauer Standort der Feuerstelle mit Angabe der Größe und Höhe
– Verantwortlicher für die Durchführung mit Telefonnummer
– Zeitpunkt des Abbrennens (Datum- und Zeitangabe)
Oder Sie nutzen für die Anmeldung das Formular auf unserer Homepage.
Beim Abbrennen, aber auch schon in der Phase der Errichtung, sind die üblichen Regeln des Brandschutzes zu berücksichtigen. Dies sind insbesondere: der ausreichende Abstand zu brennbaren Gegenständen und Einrichtungen wie Gartenlauben, Zäunen und Bewuchs. Auch die Windstärke und Windrichtung müssen beachtet werden. Die Bereitstellung geeigneter Löschgeräte (Schaufeln, Spaten, Wasserschlauch, Feuerlöscher) und die ordnungsgemäße Nachkontrolle (Beräumung der Feuerstelle) sind ebenfalls zwingend. Als Brennstoff darf nur naturbelassenes Holz verwendet werden. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist verboten. Zum Schutz der Tiere, wie Kleinsäuger und Vögel, darf das Brennmaterial erst unmittelbar, also 72 Stunden vor dem Verbrennen, aufgeschichtet werden. Sollte auf Grund der Wetterlage eine erhöhte Waldbrandgefahr bestehen, kann das zur Untersagung von Feuern in Waldnähe führen
Achtung! Ist die vorgesehene Feuerstelle weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt, ist die Einholung einer Genehmigung durch die Untere Forstbehörde erforderlich.
Die Abfallbehörde des Landratsamtes des Vogtlandkreises, die Abteilung Ordnungswesen der Stadt Reichenbach/Vogtl. sowie die Feuerwehren werden ausgewählte Standorte von Höhenfeuern kontrollieren.
Die Gemeinde Heinsdorfergrund sucht aktuell einen neuen Chef für die Wasserwehr. Weitere Informationen findet man hier.
Hier finden Sie den Tourenplan der Fahrbibliothek für das erste Halbjahr 2026 für Hauptmannsgrün.
Den gesamten Tourenplan der Kreis- und Fahrbibliothek Vogtland finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.kreisbibliothek-vogtland.de/tourenplan
Die Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse für die Tierbestandsmeldung 2026 finden Sie hier.
Die Teilergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken sind auf der Homepage der Stadt Reichenbach im Vogtland unter https://wahlen.reichenbach-vogtland.de/ergebnisse/ einsehbar.
![]()
![]()
Wahlbeteiligung in der Gemeinde Heinsdorfergrund: 86,1 %
Die öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für den Wahlkreis 165 – Vogtlandkreis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erfolgt durch die Kreiswahlleiterin.
Ein Dankeschön:
Die Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Heinsdorfergrund, die durch ihre freiwillige Mitarbeit in den Wahlvorständen zum Gelingen der Bundestagswahl beigetragen haben.
Auch die Bürgermeisterin der Gemeinde Heinsdorfergrund, Frau Marion Dick, dankt allen ehrenamtlichen Helfern, die bei der Bundestagswahl in der Gemeinde Heinsdorfergrund im Einsatz waren, recht herzlich.
Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Informationen der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/
Briefwahl zur Bundestagswahl
Wahlberechtigte für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Bei Rückfragen und Auskünften zu barrierefreien Wahlräumen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Reichenbach im Vogtland unter der Rufnummer 03765 524-3434.
Wenn Sie durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen oder die Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum des Wahlkreises tätigen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein.
Weitere Informationen zur Briefwahl unter
https://www.reichenbach-vogtland.de/stadt-buerger/stadtpolitik/wahlen/
Die Gemeinde Heinsdorfergrund weist auf die nachfolgende Information des Landratsamt Vogtlandkreis hin.
Hier finden Sie ein Merkblatt über die Sirenenanlage und allgemeine Verhaltensregeln.